Holocaust

Das Wort „Holocaust“ bedeutet im ursprünglichen Sinn „Brandopfer“ (aus dem spätlat. „Holocaustum, griech. „Holókauston“, zu „holókaustos“ = völlig verbrannt). Doch bereits vor Ende des Krieges wurde das Wort auf die Ermordung der europäischen Juden bezogen, etwa 1944 von dem amerikanisch-jüdischen Publizisten Raphael Lemkin. Er griff damit das im englischen Sprachraum seit dreihundert Jahren bekannte Wort „holocaust“ auf, das 'Feuersbrunst', 'Brandopfer', 'Vernichtung', 'Massenmord' bedeutet. Von religiösen Juden ist das Wort nie akzeptiert worden, denn das „Holocaust“ genannte Brandopfer war eine heilige Handlung des Alten Bundes, weswegen sie seine Verwendung in Zusammenhang mit massenhaften Völkermord ablehnten. Von ihnen wird stattdessen der Begriff „Shoah“ (hebräisch 'Untergang', 'Vernichtung') verwendet. In Deutschland wurde das Wort „Holocaust“ vor allem durch die Ausstrahlung der gleichnamigen amerikanischen NBC-Fernsehserie im Jahre 1979 bekannt, die das Schicksal der deutschjüdischen Bevölkerung zur Nazizeit am Beispiel der fiktiven Familie Weiss zeigte. Der Vierteiler katapultierte nicht nur das Wort, sondern auch das Thema ins öffentliche Bewusstsein. „Holocaust“ bezeichnet die Verfolgung und Ermordung von etwa sechs Millionen europäischer Juden in der NS-Zeit und während des Zweiten Weltkriegs. Die Ursachen des „Holocausts“, liegen allein in Rassenideologie der Nationalsozialisten und keinesfalls in einem wie auch immer gearteten Konfikt zwischen dem deutschen Volk, den Juden in Deutschland oder den Juden in der Welt. Im Gegenteil, die deutschen Juden waren ein loyaler Teil der deutschen Gesellschaft, der maßgeblichen Anteil an der Entwicklung und der Blüte der deutschen Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur hatte. Erst die wahnhaften Rassenvorstellungen der Nationalsozialisten führten zu einem im Vergleich mit anderen Genoziden oder Völkermorden des 20. Jahrhunderts einzigartigen Verfolgungs- und Vernichtungskrieg. In dieser Rassen-Ideologie wurden traditionelle antisemitische Vorurteile aufgenommen und zur Propaganda gegen den angeblich jüdischen Liberalismus und Marxismus ausgeweitet. Die „jüdische Rasse“, durch Herkunft und vermeintliche physische Eigenarten von der „arischen Rasse“ verschieden, befördere, so die Auffassung der Nationalsozialisten, in ihrer biologische Substanz, in ihrem Blut negative, verderbliche Wesenszüge, die bei Vermischung mit anderen Rassen, das Bild und die Natur der Gesellschaft bestimmen würden. Darüber hinaus handele es sich bei den Juden, um eine organisierte, subversive „Rasse“, die durch Verschwörung und Manipulation ihren Einfluss in der Welt ausübe. Ihr Ziel sei, zu verhindern, dass das „Herrenvolk“ der nordischen „Arier“ seinen rechtmäßigen Platz als Herrscher und Begründer einer neuen Gesellschaftordnung und neuer Existenzgrundlagen einnehmen könne. Daher sei der Kampf der „Arier“ gegen die „jüdische Gefahr“ unvermeidlich. Einen „Kampf“, den die Nationalsozialisten bereits kurz nach der ihrer Machtübernahme aufnahmen. Aktionskomittees der NSDAP organisierten am 1. April 1933 einen Boykott jüdischer Geschäfte (Grundsatz: „Kein Deutscher, kauft noch bei einem Juden!“), jüdischer Ärzte, Rechtsanwälte und jüdischer Zeitungen. Einzelverordnungen auf der Grundlage des Gesetzes zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (11.4.1933) führten nach und nach zur Ausschaltung der Juden aus allen Berufszweigen außerhalb von Handel, Industrie und Gewerbe. Auswanderungsabsichten von Juden wurden gefördert, ihr Vermögen jedoch bei Auswanderung eingezogen. Den Höhepunkt der gesetzlichen Massnahmen gegen die Juden stellten die „Nürnberger Gesetze“ dar, die anläßlich des Reichsparteitags 1935 in Nürnberg verkündet wurden. Danach wurden die vollen politischen Bürgerrechte nur an Staatsangehörige „deutschen oder artverwandten Blutes“ verliehen. Das „Blutschutzgesetz“ verbot Eheschließungen sowie außereheliche Beziehungen zwischen Juden und „Staatsangehörigen deutschen Bluts“. Juden wurde die Beschäftigung „arischer“ Dienstmädchen unter 45 Jahren untersagt. Als 1938 in Paris der deutsche Gesandtschaftsrat von einem Juden erschossen wurde, dessen Eltern von Deutschland nach Polen abgeschoben und dort nicht aufgenommen worden waren, antwortete die NSDAP mit organisierten Racheaktionen. SA-Leute und Parteimitglieder zündeten in der Nacht vom 9./10. November 1938 600 jüdische Gotteshäuser an und demolierten jüdische Geschäfte und Wohnungen. „91 Fälle von Tötungen“ registrierte das Oberste Parteigericht der NSDAP, der Sachschaden betrug mehrere Millionen Reichsmark. Über 26.000 Juden wurden verhaftet und in Konzentrationslager gebracht. Ferner wurde Juden untersagt, Konzerte, Musseen und Konzerte zu besuchen, sie mussten einen „Judenstern“ tragen und bekamen ein „J“ in ihren Pass gestempelt. Mit Beginn des Krieges verstärkte sich der Terror gegen die Juden, besonders in den von Deutschland besetzten Gebieten. Alle in Deutschland bereits geltenden Regelungen und Gesetze, die Juden betrafen auf die besetzen Gebiete übertragen. Doch besonders im Osten wurde unverzüglich mit der Verwirklichung des hinter allen Maßnahmen liegenden Ziels begonnen: der „Vernichtung des Weltjudentums“, die Tötung aller Juden ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Anschauung oder Beruf. Zu diesem Zweck wurde ein staatlicher Apparat aus Zivilisten und Diplomaten, aus Polizeikräften (den „Einsatzgruppen“) und Militärverbänden (der SS) sowie eigens zur Tötung aufgestelltem Personal geschaffen, der sich auf sämtliche besetzte Gebiete erstreckte und das Vorgehen detailiert plante, sorgfältig organisierte und gewissenhaft durchführte. Die Mitglieder dieses Apparats, ob in der Bürokratie oder direkt in den Ghettos oder Konzentrationslagern, konnten sich der rückhaltlosen Unterstützung des Regimes jederzeit sicher sein, erledigten sie doch eine Aufgabe, die aus ideologischen Gründen höchste Priorität besaß und als ebenso wichtig galt wie der militärische Krieg. Selbst als die deutsche Kapitulation unvermeidbar geworden war und nur noch wenige überlebende Juden als Sklavenarbeiter in deutschen Rüstungsbetrieben arbeiten, wurde der Mord an den Juden nicht eingestellt. Spätestens seit Mitte 1942 zeigten sie sich entschlossen, jeden Menschen, der von ihnen als Jude definiert war, zu erfassen, zu registrieren, markieren, enteignen, erniedrigen, versklaven und zu ermorden. Sofern die Juden nicht an Ort und Stelle erschossen wurden, wurden sie in Lagern zusammengefasst und unter Zurücklassung all ihrer Habe mit Eisenbahntransporten vor allen in jene Konzentrationslager deportiert, die in den besetzten Ostgebieten errichtet worden waren. Dort drohte denen, die für arbeitsfähig befunden wurden Zwangsarbeit, diejenigen die nicht (mehr) abeitfähig waren, wurden durch die Verwendung von Giftgas umgehend ermordet (bspw. in Auschwitz, Treblinka, Majdanek, Sobibor). Der millionenfache Mord durch Giftgas, die radikalste Konsequenz des NS-Rassismus, wurde fast ausschließlich auf Juden angewandt. Doch auch andere Kategorien und ethnische Gruppen wurden verfolgt und ermordet, darunter Sinti und Roma, viele Mitglieder der polnischen Intelligenz und sowjetische Kriegsgefangene, eben all jene, die von den Nationalsozialisten kollektiv als Feinde und sozial rassisch minderwertig betrachtet wurden. Auch sie gelten häufig als Opfer des Holocaust. Trotzdem muss zwischen dem Holocaust an den Juden und den Maßnahmen gegen andere Volksgruppen unterschieden werden. Ihre vollständige Vernichtung war im Gegensatz zu der der Juden nicht geplant. Der sog. „Generalplan Ost“, in dem die zukünftige Politik gegenüber den als minderwertig erachteten Völker dargelegt wurde, sah zwar die Unterjochung und Versklavung von z.B. Polen oder Russen vor, eine vollständige Auslöschung wie im Falle der Juden sollte ihnen jedoch erspart bleiben. Schon vor dem Krieg waren sie von jeglicher Art der diskriminierenden Gesetzgebung veschont geblieben. Auch Sinti und Roma sollten, sofern sie sesshaft waren, nicht anders behandelt werden als die z.B. die in Polen ansässige Bevölkerung. Eine Koexistenz mit den Juden war nach der nationalsozialistischen Rasse-Ideologie jedoch undenkbar. Für die einzelnen Opfer anderer Gruppen und Ethnien und ihrer Familien gibt es natürlich keinen Unterschied in der Schwere der Verbrechen der Nationalsozialisten gegen welches Volk auch immer. Doch als soziales, politisches und historisches Phänomen unterscheidet sich der Holocaust klar und grundlegend von allen anderen Formen der Verfolgung und Ermordung durch die Nazis. Erstmals sollte hier ein Volk auf der Basis reiner Ideologie umgebracht werden.

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