Deutsch-Dänische Kriege (1848-1851, 1864)

Erläuterung:
Der erste deutsch-dänische Krieg 1848-51 entzündete sich an dem Versuch Dänemarks, das Herzogtum Schleswig zu annektieren. Seit dem Wiener Kongreß von 1815 gehörte Holstein zum Deutschen Bund, das Herzogtum Schleswig jedoch zu Dänemark. Dennoch waren beide über eine Realunion verbunden. Trotz formaler staatsrechtlicher Selbstständigkeit wurden sie durch ein gemeinsames Staatsoberhaupt geführt und unterhielten gemeinsame staatliche Institutionen.
Im Rahmen der nationalliberalen Bewegung des 19. Jahrhunderts betonten Schleswig und Holstein zunehmend ihre Einheit und strebten verstärkt Eigenständigkeit und den Anschluß an Deutschland an. Als 1848 das dänische Kabinett umgebildet und hauptsächlich mit Eiderdänen (jene, die die Einverleibung Schleswigs „bis zur Eider“ in den dänischen Staat und die Auflösung der schleswig-holsteinischen Realunion betrieben) besetzt wurde, erhoben sich am 23./24.März 1848 die schleswig-holsteinischen Stände und bildeten eine provisorische Regierung. Preußen eilte im Auftrag des Deutschen Bundes zu Hilfe, mußte jedoch unter britischem und russischem Druck am 26. August 1848 den Waffenstillstand von Malmö schließen; die provisorische schleswig-holsteinische Regierung wurde zum Rücktritt gezwungen. Endgültig zum Abschluß kam dieser erste deutsch-dänische Krieg im Frieden von Berlin (2. Juli 1850). Das erste Londoner Protokoll vom 2. August 1850, in dem sich Österreich, Großbritannien, Frankreich, Russland, Schweden und Norwegen für die Erhaltung des dänischen Gesamtstaats aussprachen, unterzeichnete Preußen erst in der Folge der Olmützer Punktation und gab damit Schleswig-Holstein preis. Ein zweites Londoner Protoll schrieb u.a. für Schleswig-Holstein die bisherigen territorialen und machtpolitischen Verhältnisse fest.

Zweiter deutsch-dänischer Krieg 1864:
Krieg Preußens und Österreichs gegen Dänemark, das 1863 die Abmachungen des zweiten Londoner Protokolls dadurch brach, dass es eine Verfassung für das ganze dänische Land, einschließlich Schleswig, erließ und damit erneut Schleswig von Holstein abzutrennen versuchte. Am 1. Februar 1864 überschritten – wiederum im Auftrag des Deutschen Bundes – preußische und österreichische Truppen die Grenzen Schleswig-Hosteins und zwangen nach der Erstürmung der Düppler Schanzen (starke Befestigungsanlagen bei Düppel) Dänemark zum Frieden von Wien (30. Oktober 1864). Dänemark trat die Herzogtümer Schleswig und Holstein ab, die (bis 1866) unter preußisch-österreichisches Kondominium gestellt wurden, so dass Schleswig von Preußen und Holstein von Österreich verwaltet wurde.
Die gemeinsame Verwaltung durch die beiden Großmächte führte bald zu Spannungen, denn die Mehrheit der Bevölkerung wünschte die Schaffung eines schleswig-holsteinischen Staates unter Herzog Friedrich VIII. im Rahmen des Deutschen Bundes. Trotz einer vorübergehenden Einigung in der Gasteiner Konvention 1865 führte der schwelende Konflikt zum Deutschen Krieg 1866.
Literatur:
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