Tannenberg - Ein Film nach Dokumenten über die Schlacht von Tannenberg

Originaltitel:
Tannenberg - Ein Film nach Dokumenten über die Schlacht von Tannenberg
Produktionsland / Jahr:
Originallänge:
106 min. , schwarz / weiss
Uraufführung:
A: 31 August 1932, Wien
D: 27 September 1932, Berlin, Primus-Palast und Titania-Palast
Literarische Vorlage:
Regie:
Produzent:
Schnitt:
Musik:
Weitere Personen:
Zusammenfassung:
Im August 1914 sind die deutschen Truppen an der Ostfront stark geschwächt. Weite Teile Ostpreußens sind evakuiert und bereits von den Russen besetzt. Rittmeister von Arndt weilt durch Zufall mit seiner Batterie auf dem eigenen Gutshof als er den Befehl erhält, sie nach Westen zu verlegen. Nachdem er abgezogen ist, bleibt von Arndts Familie zurück. Doch schon bald wird der Gutshof von russischen Truppen und deren Kommandeur besetzt. Der deutsche Husar Franke konnte unentdeckt auf dem Hof bleiben und kann mit Fritz, dem zehnjährigen Sohn des Gutsverwalterehepaars die deutsche Front erreichen. Als man dort von der Anwesenheit des russischen Kommandeurs auf dem Gutshof erfährt, erhält Rittmeister von Arndt den Befehl diesen zu beschießen - mit seinen Angehörigen. Der kleine Fritz beschließt seine Eltern zu warnen...
(Jan-Eric Loebe für www.deutscher-tonfilm.de)
Literatur:
Bernadette Kester. Filmfront Weimar. Representaties van de Eerste Wereldoorlog in Duitse filme uit de Weimar periode (1919-1933). Hilversum: Verloren. 1998. 97-107.
Bemerkungen:
Der Film wurde zweimal von der Zensur beanstandet und zunächst auf 100 min. gekürzt, dann aber wieder auf 102 min. verlängert. Den Anstoss der Oberprüfstelle erregte in beiden Fällen die Darstellung des amtierenden Reichspräsidenten Hindenburg, dem „Helden von Tannenberg“, und zwar sowohl im Film selbst als auch auf den vor den Kinos ausgehängenden Werbefotos.
Im zweiten Urteil vom 22. Septmber 1932 hiess es, dass die Szenen mit Hindenburg entfernt werden müssen, nicht weil er durch einen Schauspieler verkörpert wird (schon damals waren Personen der Zeitgeschichte oder des öffentlichen Lebens in ihren Presönlichkeitsrechten eingeschränkt), sondern weil die Art der Darstellung „der historischen Persönlichkeit des Herrn Reichpräsidenten und des Siegers von Tannenberg in keiner Weise gerecht wird“, sondern sie „verzerrt und entwürdigt“. Diese „gegebene Herabsetzung der Person des amtierenden Reichspräsidenten erfüllt den Verbotstatbestand der Gefährdung lebenswichtiger Interessen des Staates (...).“.
(Das Originalurteil auf: http://www.deutsches-filminstitut.de/zengut/df2tb794z.pdf)
Erhältlich: